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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer
Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor
nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als
anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer
erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsschluß
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich
zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere schriftliche
oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung
und/oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere
in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung
irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen
Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige
Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie
die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig
und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung/Erfüllungsort
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit
wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten
unseres Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind
zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest
noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne
Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muß unser Vertragspartner uns
eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen
Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage
ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit
und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur
zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig
festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der
Geschäftsverbindung mit uns.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung
zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht
ausgeschlossen.
5. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im
übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich
uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche
mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem
Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose
Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw.
Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl
berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, daß das schadhafte
Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der
Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung
bereithält.
Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches
Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so
erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner
weist nach, daß der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten
Arbeiten steht.
6. Software
An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend
gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten
oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem Vertragspartner
Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden
hiermit die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm
überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch
ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen.
Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal
beschränkt.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken
und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie einmal zu
kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz
insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge
abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder
deren Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner wird die Software darüber
hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang
zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene
Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der Vertragspartner
hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt
auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt.
Auf Herausgabe von Source-Codes hat der Vertragspartner grundsätzlich keinen
Anspruch.
Die Gewährleistung für Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 5 dieser
Bedingungen. In Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit
geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da
wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen
haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten,
ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er
Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine
Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Programmfehlers als ausreichende
Nachbesserung.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige
ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu
disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu
manipulieren.
Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten
Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung
aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser
Eigentum.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen
Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw.
Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit
allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese
Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung
gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch
außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware
nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt
und ermächtigt, daß die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen
tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die
Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser
Vertragspartner nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur
Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat
unser Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu
benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den
Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um
mehr als 10%, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl
unseres Vertragspartners verpflichtet.
8.Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft
zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt
der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in
den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht
vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden
haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch
außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Neuss
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der
übrigen unberührt.
Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die
wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt.
Hinweis gemäß § 33 BDSG
Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.
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